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Internetauftritt gesetzeskonform ??
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In letzter Zeit haben auch in Österreich Inhaber einer gewerblich genutzten Homepage ein Schreiben eines Rechtsanwaltes erhalten. Die Unsitte der "Abmahnungen", die in Deutschland schon seit einiger Zeit üblich ist, scheint sich auch in Österreich zu verbreiten. Wie können Sie sich davor schützen?
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Findige Zeitgenossen nutzen kleine Nachlässigkeiten des Inhabers einer Homepage um an Geld zu kommen. Sie verschicken, wenn Sie Ihre Homepage für Ihre Firmenpräsentation benutzen, sogenannte Abmahnschreiben. Darin wird ein bestimmter Betrag verlangt, um einer Anzeige wegen Verletzung des E-Commerce-Gesetzes zu entgehen.
Schützen davor können Sie sich, wenn Ihre Homepage die Anforderungen der e-Commerce-Gesetzes erfüllt. Wir prüfen Ihre Homepage und stellen gemeinsam mit Ihnen fest, ob Ihre Homepage "sattelfest" ist. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sollten Sie bereits ein Schreiben erhalten haben, informieren Sie vor einer Zahlung Ihre Interessensvertretung, die Wirtschaftskammer. Sie hilft Ihnen bei der Lösung dieses Problemes.
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zuletzt geändert von Heinrich Dam |
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