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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Hier können Sie unsere AGB's nachlesen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1) Allgemeiner Geschäftsbereich
Sämtlichen angeboten und Annahmeerklärungen der Fa. Computer-Software & Beratung Heinrich Dam im folgenden kurz "EDV-Dam" genannt, liegen nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für an die Fa. EDV-Dam zu erbringende Leistungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. des Lieferanten werden nicht akzeptiert.


2) Verbraucherschutz
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen Bestimmungen und die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluß. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich zulässigerweise am nächsten kommt.


3) Rücktrittsrecht für Konsumenten
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den von der Fa. EDV-Dam für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder von Vertrag binnen einer Woche zurücktreten. Die Frist beginnt, sobald dem Verbraucher eine Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Fa. EDV-Dam sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit den Zustandekommen des Vertrages.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Fa. EDV-Dam angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine das eine Vertragserklärung enthält, an die Fa. EDV-Dam oder einen ihrer Angestellten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zurückgestellte Schriftstück muß durch einen Vermerk erkennen lassen, daß der Verbraucher das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.


4) Vertragsabschluß
Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf- und Werkverträge mit Zahlungsziel, können nur schriftlich geschlossen werden. Dies geschieht durch Unterfertigung eines Auftragformulares und dessen Bestätigung durch die Fa. EDV-Dam.
Ein mündliches Angebot an die Fa. EDV-Dam wird angenommen, wenn durch die Fa. EDV-Dam innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer Woche eine schriftliche Annahmeerklärung erfolgt. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt das Datum der Auftragserteilung.


5) Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Von der Fa. EDV-Dam bestellte Waren haben in Mengen und Beschaffenheit dem Auftrag, insbesondere aber vorgelegten Mustern in allen Einzelheiten zu entsprechen. Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die Fa. EDV-Dam, unabhängig von der Art des Mangels die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen.
Der Verkäufer der Ware bzw. Importeur garantiert der Fa. EDV-Dam, daß die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entspricht. Sämtliche Unterlagen, die für Betrieb, die Einfuhr, Ausfuhr sowie für allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer hat auf Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen, sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die Gefährlichkeit bei Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt.
Der Verkäufer berechtigt die Fa. EDV-Dam, die gelieferten Waren mit ihrem typischen Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Fa. EDV-Dam in vollem Umfang klag- und schadlos zu halten, wenn dadurch patent-, Marken- und Musterschutzrechte verletzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der Fa. EDV-Dam das Recht des sofortigen Rücktritts vom Vertrag zu, ohne daß es zu einer Nachfristsetzung bedarf.. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In den Fällen von höherer Gewalt, die dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, hat dieser die Fa. EDV-Dam sofort zu verständigen, widrigenfalls er für den erfolgten entstandenen Schaden einzustehen hat.
Lieferungen an die Fa. EDV-Dam haben ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Bei Nichtannahme der Ware durch die Fa. EDV-Dam ist der Verkäufer zur Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet. Die Nichtabholung der Ware berechtigt die Fa. EDV-Dam zur Rücklieferung auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im Auftrag bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genannten Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Liefer der Verkäufer direkt an einen Kunden der Fa. EDV-Dam, ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis zuzusenden.
Die Rechnung müssen den Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetztes 1972 in der jeweils gelten Fassung entsprechen. Der Lieferant der Fa. EDV-Dam ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet. Die Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der Fa. EDV-Dam aufzurechnen.
Erfüllungsort für Lieferungen der Fa. EDV-Dam ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen der Fa. EDV-Dam geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird.
Forderungen der Fa. EDV-Dam sind ohne Vereinbarung einer Zahlungsfrist bei Fakturaerhalt zur sofortigen Zahlung fällig.
Die Fa. EDV-Dam behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von mindestens 4 Wochen vor.
Alle bei der Fa. EDV-Dam einlagenden Zahlungen tilgen zuerst die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital, wobei jede Zahlung auf die älteste Schuldlast angerechnet wird.
Bei Kunden, die mit der Fa. EDV-Dam in dauernder Geschäftsverbindung stehen, hat die Fa. EDV-Dam das Recht, sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Basis eines Kontokorrektverhältnisses zu verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines Kontoauszuges mitgeteilt, und gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftliche widersprochen wird. Wenn im konkreten Einzelfall nichts anders vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrektsollzinssatz von 10 % p.A. zur Verrechnung, wobei die anfallenden Zinsen vierteljährlich zum Kapital geschlagen werden. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Erhöhung der Kreditzinsen bewirken, ist die Fa. EDV-Dam zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
Die Fa. EDV-Dam behält sich jedoch ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelnen Forderungen nicht in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis einzubinden.


6) Verzug
Zahlungsverzug berechtigt die Fa. EDV-Dam, ohne daß es auf ein Verschulden ankommt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen. dieses Verfahren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
Der Fa. EDV-Dam steht es aber frei, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Unbeschadet weiterer Ersatzansprüche hat die Fa. EDV-Dam das Recht, vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr von 10 % des Preises der Waren zu verlangen, die vom Rücktritt betroffen sind.


7) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Fa. EDV-Dam Eigentümer des Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Fa. EDV-Dam hinzuweisen und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich an die Fa. EDV-Dam ab.


8) Gewährleistung
Die Fa. EDV-Dam ist berechtigt, mangelhalfte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Bei diesem Fall erlischt Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung. Gewährleistungsrechte setzen eine rechtzeitige Mängerüge voraus. Erfolgt im Einzelfall aus Kulanzgründen eine rücknahme der Ware, gelangt zu Lasten des Käufers eine Manipulationsgebühr von 7 % der Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert- ohne Berücksichtigung eines allfälligen verminderten Zeitwertes - berechnet werden.


9) Insolvenz des Vertragspartners
Die Fa. EDV-Dam ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne daß einer Nachfristsetzung bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners verschlechtert, über sein Vermögen ein Insolventverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögen abgeweisen wird, sodaß Termin und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftung- bzw. Gewährleistungsansprüche mit der Fa. EDV-Dam zu erwarten sind.


10) Haftung insbesondere Produkthaftung
Die Haftung der Fa. EDV-Dam ist, soweit zwingende gesaetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Fa. EDV-Dam nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Beweispflichtig ist der Käufer. Die Haftung für den Ersatz der Schäden gemäß §1 des Produkthaftungsgesetzes wird im Rahmen des §9 PHG ausdrücklich ausgeschlossen. Die Fa. EDV-Dam verpflichtet sich, allfällige Wiederverkäufer mit einem Haftungsausschuß gemäß §9 PHG auf weitere Abnehmer zu überbinden.


11) Zessionsverbot
Forderungen an die Fa. EDV-Dam dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.


12) Datenverarbeitung
Der Vertragspartner der Fa. EDV-Dam willigt ein, daß seine in der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten aus betrieblichen Gründen automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden. Die Fa. EDV-Dam verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, als dies zur ordnungsgemäßen Lieferung der Ware unbedingt erforderlich ist.


13) Zugang von Schriftstücken
Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse abgesendet werden.


14) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der Fa. EDV-Dam und einem Vertragspartener ergeben, ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Langenlois zuständig. Mit Verbrauchern gilt jenes Bezirksgericht als zuständig vereinbart, in dessen Sprengel der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Mit Vertragspartnern aus dem Ausland gilt österreichisches Recht und österreichischer Gerichtsstand als vereinbart.

 
zuletzt geändert von Heinrich Dam
  
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